Rechnungsanfrage

path_683_180614Sie haben eine Rechnung von uns erhalten und wundern sich….

  1. …weil Sie uns gar nicht persönlich beauftragt haben?
  2. …weil Ihre Versicherung die Leistung nicht oder nur teilweise erstatten will?
  3. …weil Sie Kassenpatient sind?
  4. …weil Sie zu einzelnen Positionen und/oder Inhalten Fragen haben?

Wenden Sie sich persönlich an uns, wir helfen gerne weiter!

Hier Antworten auf die häufigsten Fragen:

1.) „Ich habe keinen Pathologen beauftragt! Muss ich die Rechnung dann zahlen?“

Die Beauftragung durch den einsendenden Arzt ist rechtlich mit einer direkten Beauftragung durch den Patienten gleichgesetzt.

Schließlich ist ohne Diagnostik eine weitere Behandlung nicht möglich.

Etwaige Wahlleistungsvereinbarungen sind entsprechend auch mit dem Pathologen gültig. Vereinfacht ausgedrückt: wenn Sie im Krankenhaus Privatpatient sind, dann sind Sie auch für uns Privatpatient.

2.) „Meine Versicherung hat die Rechnung gekürzt, was muss ich zahlen?“

Grundsätzlich gilt, dass eine Rechnung zunächst vom Patienten zu zahlen ist und dieser dann bei seinem Kostenträger (Versicherung, Beihilfestelle, Postbeamtenkasse, etc.) den Rechnungsbetrag einfordert.

Die Kürzung von Leistungen durch einen Sachbearbeiter kann verschiedene Gründe haben, sie befreit jedoch grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht.

Es empfiehlt sich, unklare Einzelfälle kurz mit unserer Rechnungsabteilung durchzusprechen. Wir sind gern bereit, flexibel eine Lösung mit Ihnen zu erarbeiten und helfen wenn möglich z.B. mit zusätzlichen Erklärungen und Begründungen.

3.) „Ich bin Kassenpatient, warum bekomme ich eine Privatrechnung?“

Wenn Sie keine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben oder eine individuelle Gesundheitsleistung (iGeL) beauftragt haben, dann ist die Rechnung möglicherweise das Resultat einer falschen Zuordnung. Rufen Sie uns an und wir beheben das.

Haben Sie weitere Fragen bezüglich Ihrer Rechnung? Stellen Sie sie uns über unser Kontaktformular. Gerne klären wir auch Ihre Frage in einem persönlichen Gespräch. Wir sind unter der speziell für Rechnungsanfragen eingerichteten Direktdurchwahl 0228 – 986 55 -44 für Sie da.